Man könnte meinen, dass Trinkwasser ein reines Wasser im Sinne von gesundem H2O sein sollte. Dem ist aber leider nicht so.
Derzeit können im Labor weit mehr als 2000 chemische Stoffe in unterschiedlichen Konzentrationen gefunden werden.
Die TwVO regelt nur die Kontrolle einer geringen Anzahl solcher chemischer Inhaltstoffe und deren erlaubte Grenzwerte – hier die entsprechenden Anlagen der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist – um ein Gefühl für „Chemie“ im Trinkwasser zu bekommen.
Die Grenzwerte der zu prüfenden Stoffe wurden jedoch hauptsächlich von „politischen“ Gremien festgelegt – nicht, wie man glauben könnte, vielleicht von Medizinern.
So findet man z.B. unter https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung
folgende Formulierungen zum „Grenzwert für Nitrat“:
„Die Trinkwasserverordnung schützt den Menschen nicht vor zu hoher Nitratbelastung. Im Gegensatz zu anderen Stoffen ist der Grenzwert von Nitrat in Höhe von 50 mg Nitrat je Liter nicht für eine lebenslange Exposition berechnet, sondern für eine akute Exposition von in diesem Fall besonders empfindlichen Säuglingen.
Bei einer Dauerbelastung, wie in vielen Wasserversorgungsgebieten, von über 16,75 mg/l ist das Risiko an Darmkrebs zu erkranken deutlich erhöht.
In anderen Ländern wie z.b. der Schweiz ist daher der Grenzwert für Trinkwasser auf 25 mg/l gesetzt worden.„
